Mittwoch, 24. November 2010

Abschlussplädoyer

Hohes Gericht,
durch den Verlauf des Prozesses von Hanna Schmitz, sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:
Durch die überraschende Zeugenaussage von Michael Berg ist ans Licht gekommen, dass Hanna Schmitz Analphabetin ist. Das war anscheinend der Grund, weshalb sie zur SS gegangen ist.
Es mag ja sein, dass sie zur SS gegangen ist, um ihren Analphabetismus zu verbergen, um zu versuchen, ihr Leben zu schützen. Jedoch hatte Hanna Schmitz eine feste Stelle bei Siemens. Dort hat sie sogar eine Beförderung angeboten bekommen, doch diese Stelle wollte sie nicht und hätte einfach ablehnen können.. Doch anscheinend hat sie der Job als Wärterin bei der SS entweder mehr gereizt, oder sie wollte vor ihrem Problem flüchten. Sie hätte einen anderen Beruf wählen können, bei dem sie nicht lesen, geschweige denn schreiben muss. Das bedeutet sie hatte keinen ernsten Grund, um zur SS zu wechseln.
Da sie jedoch bei der SS war, können wir daraus schließen, dass sie aus reinem Eigennutz und freiem Willen zur SS gegangen ist.
Durch die Bombennacht in der Kirche, bei der sie laut Zeugenaussagen die Anführerin war, hat sie ohne darüber nachzudenken die unschuldigen Frauen und Kinder nicht befreit und damit in den Tod geschickt.  Dies war ein unmoralisches und höchst strafbares Handeln. Zusätzlich hat sie ohne jegliche Scheu monatlich 60 undschuldige Frauen und Kindern nach Ausschwitz transportieren lassen, die ihr zuvor noch im Lager vorgelesen haben.
Hohes Gericht, aufgrund dieser Anklagepunkte sind wir der Meinung, dass man diese schrecklichen Taten nicht mit dem Analphabetismus begründen kann. Daher fordern wir eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für Hanna Schmitz.








2 Kommentare:

  1. Ich finde dein Abschlussplädoyer sehr gelungen, allerdings hast du dich meiner Meinung nach zu sehr darauf fixiert, dass Hanna freiwillig zur SS gegangen ist und dadurch finde ich dass die zwei Hauptanklagepunkte, also die Selektion im Lager und die Bombennacht, etwas zu kurz gekommen sind. Aber sonst sehr gelungen und und gut geschrieben, sodass man sofort die Situation versteht.

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  2. Ich kann mich zunächst meiner "Vorrednerin" anschließen, eine ordentliches Plädoyer, welches alle Anklagepunkte nochmals aufnimmt und bekräftigt.Ich habe jedoch noch einige Hinweise:

    Als Grund für Hannas Meldung bei der SS von reinem Eigennutz zu sprechen, ist etwas zu hart, man könnte ihr jedoch vorwerfen, dass sie die Verbrechen im KZ-Lager in Kauf nimmt, nur um ihren Analphabetismus zu verbergen.

    Du schreibst: Hanna hat "monatlich 60 undschuldige Frauen und Kindern nach Ausschwitz transportieren lassen, die ihr zuvor noch im Lager vorgelesen haben." Das ist so nicht richtig. Sie hat zwar jeden Monat sechzig Frauen ausgesucht, die nach Auschwitz mussten, die haben ihr aber nicht alle vorgelesen. Darunter befand sich nur immer ein von ihr ausgewähltes Mädchen, welches ihr zuvor vorgelesen hatte. Und hier könntest du als Anklägerin annehmen, dass sie diese Mädchen nur ins KZ geschickt hat, um sie mundtot zu machen, damit diese nichts von den Abenden mit Hanna erzählen konnten.

    Bei der Bombennacht wäre noch möglich anzubringen, dass die der Analphabetismus für diese Entscheidung keine Rolles spielte. Außerdem hätte Hanna keine Konsequenzen zu befürchten gehabt, Vorgesetzte waren schließlich nicht mehr da, Hanna war somit alleine verantwortlich dafür.

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